Kirmes im Keller

Die “Schießbude” auf dem eigenen Grundstück: Nicht wenige Luftgewehrschützen haben die Möglichkeit, im Keller oder dem heimischen Garten zu trainieren. Aber was ist dabei erlaubt und was verboten?
Ein Blick in die entsprechenden Facebookgruppen und Foren zeigt, dass sich viele Schützen beim Wissen um Gesetze als auch bei der Auslegung derselben nicht wirklich einig sind: Was ist befriedetes Besitztum? Wann ist ausreichend sichergestellt, dass Projektile das Grundstück nicht verlassen können? Wo ist der Unterschied zwischen einem “zum gelegentlichen Schießen genutzten Gelände/Raum” und einer behördlich genehmigungspflichtigen Schießstätte?
Wir haben die Thematik mit Blick auf das Waffengesetz und der Beratung eines mit dem Waffenrecht vertrauten Anwaltes mal ein wenig für euch beleuchtet. Den ganzen Artikel findet ihr kostenlos im aktuellen Heft unter https://de.calameo.com/read/0072230108195bd9da605